Das Wappenwesen in Deutschland unterliegt, soweit es die politischen
Gruppen der Bürger, also Staat, Städte, Gemeinden und dgl. angeht, der
staatlichen Aufsicht, bzw. was die Staaten selbst betrifft, dem
gesetzlichen, dabei auch strafrechtlichen Schutz. In die private
Sphäre greift der Staat nicht regulierend, in gewisser Weise aber
doch schützend ein. Um diesen, in Deutschland durch Reichsgerichtsurteile
garantierten Schutz, rechtswirksam werden zu lassen, bedarf es autonomer
Prüfstellen, welche die Sicherstellung unter dem Namen Wappenrollen -
ein dem Wort Warenzeichenrolle analoger Begriff - organisiert haben.
Die Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg hat im Rahmen der deutschen
bundesstaatlichen Kulturvielfalt auch regionale Wappenrollen entstehen
oder wieder entstehen lassen; den gesamtdeutschen Aspekt aber pflegt
die mit Bedacht so genannte
ALLGEMEINE DEUTSCHE WAPPENROLLE
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